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Beschneidung von Jungen

Im Judentum und Islam gibt es die Beschneidung von Jungen.

Bei den Juden ist die Vorstellung, dass Gott es von jedem Juden verlangt, seinen Sohn am 8. Tag an der Vorhaut beschneiden zu lassen. Im Judentum, der Religion, in der man 613 Gebote einhalten muss, gehört auch die Beschneidung zu einer Pflicht, der man sich als frommer Jude nicht entziehen darf. Die Beschneidung symbolisiert den Bund Gottes mit den Juden.

Im Islam handelt es sich mehr um eine Tradition. Die Jungen, die hier beschnitten werden, sind auch älter, oft kurz vor der Pubertät.

Vorhin lief im Infosender „B5 aktuell‘ ein Bericht über dieses Thema, der Anlass für meine Zusammenfassung und ein paar eigene Gedanken hier ist.

Vor sechs Jahren beschloss der Bundestag, dass Beschneidungen in Deutschland rechtlich zulässig sind, wobei durch diesen Beschluss das Recht der Eltern über das der Kinder gestellt wird. Denn grundgesetzlich garantiert ist eigentlich die Unverletzlichkeit der Person.

Beschneidungen bei Jungen aus religiösen und medizinischen Gründen sind seitdem rechtlich erlaubt. Bei Mädchen spricht man jedoch, so „B5 aktuell“, von Genitalverstümmelung, wenn Mädchen beschnitten werden. Bei Mädchen ist das nicht zulässig.

Aufsehenerregend war ein Fall vom letzten Jahr, als ein Säugling auf einem Küchentisch beschnitten wurde, was ja rechtlich zulässig ist, bei dem die Blutung aber nicht aufhörte und er zu verbluten drohte, sodass er in ein Krankenhaus eingewiesen werden musste und dort dann schließlich überlebte. In Deutschland kommt es jedes Jahr etwa zu 400 Vorfällen, bei denen Säuglinge dann im Krankenhaus nachbehandelt werden müssen.

Nun ist es so, dass Eltern beispielsweise auch Operationen ihrer Kinder anordnen dürfen. Allerdings liegt dann normalerweise eine medizinische Indikation zugrunde, beispielsweise ist der Blinddarm entzündet und der Körper also krank. Eine Operation dient in diesem Falle dazu, die Gesundheit nach Möglichkeit wieder herzustellen.

Bei der Beschneidung aus religiösen Gründen ist es hingegen so, dass der Körper zunächst einmal gesund ist, und dann, wenn alles gut läuft, nach der Beschneidung auch noch gesund bleibt, optimalerweise.

Ein muslimischer junger Mann kam auf dem Sender „B5 aktuell“ zu Wort. Seine Beschneidung fand zu Beginn der Pubertät statt. Er beschreibt sie als ein für ihn schockierendes Erlebnis. Bis zu diesem Ereignis waren seine Eltern für ihn Vertrauenspersonen, doch dann ließen sie es zu, dass er von Männern festgehalten wurde, sodass seine Vorhaut abgeschnitten werden konnte. Er sagte, er habe etwa noch 3 Wochen danach immer wieder Schmerzen in der Gegend gehabt.

Bei einer Beschneidung am achten Tag dürfte der Säugling diese nicht allzu sehr mitbekommen, allerdings ist das Ganze eben auch ein Eingriff in den Körper und die körperliche Unversehrtheit.

Eine jüdische Stimme kam in dem Radiobeitrag zu Wort, die sagte, die Juden müssten ja komplett aus Deutschland auswandern, wenn die Beschneidung verboten werden würde.

Die Beschneidung ist für Juden deshalb so zentral, weil sie davon ausgehen, dass Gott ihnen die Beschneidung als den sichtbaren Bund zwischen dem Menschen und Gott gegeben habe.

Aus Sicht beispielsweise evangelischer Theologen ist es nicht stets so ganz klar, wenn man sich die Bibel anschaut, ob dort unbedingt immer Gott zu Wort kommt, oder ob nicht kultische Anordnungen und theologische Reflexionen zu einer Einheit literarisch durch einen Redaktor verbunden wurden. Aber solch eine manchmal distanzierte oder vielleicht auch differenzierte Sicht ist natürlich nichts, was einen gläubigen Juden davon abbringen könnte, die Beschneidung als Gottes Wort wahrzunehmen. Wobei das so vielleicht auch nicht stimmt, denn es gibt ja, wie bei Christen und bei allen Menschen, immer unterschiedliche Individuen, die die Dinge unterschiedlich sehen und bewerten. Es gibt weder den Juden, noch den Christen, noch den Moslem, noch den Atheisten. Sondern jeder Mensch ist unterschiedlich.

Dass die Juden komplett aus Deutschland auswandern müssten, halte ich für etwas aus der Luft gegriffen und übertrieben. Was aber wohl tatsächlich der Fall wäre, wenn die Beschneidung in Deutschland verboten wäre, ist, dass dies indirekt als Diskriminierung gegenüber Juden und auch Muslimen wahrgenommen werden würde und gerade im Hinblick auf das Judentum, das im sogenannten dritten Reich unter Hitler die schwersten Zeiten und Traumata durchleben musste, Holocaust, wäre diese Wahrnehmung von Diskriminierung auch historisch begründet und herleitbar.

Sicherlich mit aus diesem Grund entschied der Bundestag vor sechs Jahren so, dass Beschneidung von Jungen in Deutschland zulässig ist; wenngleich Juden oder Moslems aus Deutschland nicht auswandern müssten, sondern im Ausland Beschneidungen durchführen lassen könnten, was natürlich de facto doch als diskriminierend wahrgenommen werden würde und wohl auch müsste.

Oder man würde Beschneidungen heimlich zu Hause durchführen, auf dem Küchentisch beispielsweise, wie es derzeit zulässig ist, was dann aber eben heimlich vonstatten gehen müsste. Kinder oder auch Säuglinge, die dann zu verbluten drohten, würden womöglich, weil die Rechtslage dagegen stünde, aus Sorge vor rechtlichen Problemen auch nicht in Krankenhäuser eingewiesen werden und vielleicht sterben.

Das wäre also keine sonderlich menschenfreundliche Lösung, auch, wenn man vorne herum vorgeben würde, die Unverletzlichkeit des Menschen, die ja im Grundgesetz verankert ist, schützen zu wollen.

Andererseits könnte man auch hier wieder argumentieren, dass ja nicht derjenige, der die Unverletzlichkeit des Menschen schützen will, schuld sei, sondern derjenige, der einen Menschen in seiner Gesundheit verletze.

Ein junger Mann, der selbst beschnitten worden war und darunter nach eigenen Angaben körperlich wie auch psychisch litt, sagte in dem Radiobeitrag, dass man religiöse Riten ja auch weiterentwickeln könne. Es gebe ja auch im Tempel keine Tieropfer mehr. Analog dazu könne man ja auch von der Beschneidung abrücken. Vielleicht könnte ein symbolischer Akt sie ersetzen.

Gerade im Judentum ist aber das Abrücken von der Beschneidung besonders schwierig, weil sie eben als identitätsstiftend und als von Gott geboten wahrgenommen wird.

Verglichen mit den Christen wäre es so, als würde man den Christen die Taufe nehmen und verbieten wollen. Zwar kommt bei der Taufe in aller Regel niemand zu Schaden, kleine Kinder bekommen nämlich nur ein paar Spritzer Wasser auf dem Kopf und das war’s dann. Aber die Taufe ist für das Christentum ebenso identitätsstiftend und essentiell, wie für das Judentum die Beschneidung.

Drum lebt man also in einem ethischen Dilemma. Unverletzlichkeit der Person versus das Recht auf Religionsfreiheit. Und immer eingedenk der historischen Verantwortung speziell den Juden gegenüber, die jegliche Diskriminierung verbietet.

Eine denkbare Möglichkeit, wie man das Thema weiterentwickeln könnte, wäre die, dass man die Entscheidung der Beschneidung auf ein Alter verschiebt, in dem Kinder dann soweit gereift sind, dass sie eben keine Kinder mehr sind und auch in einer gewissen Unabhängigkeit zu den Erwartungen der Eltern und der sie umgebenden Gemeinde oder Gesellschaft selbst entscheiden können, ob sie diesen Schritt machen wollen. Es müsste dann gefragt werden, möchtest du eine Beschneidung haben? Und wenn sie sagen würden, ja, dann wäre man rechtlich wie auch ethisch auf der sicheren Seite. Das Alter, das man dazu haben müsste, wäre vielleicht 18 Jahre. Aufgeschoben wäre also nicht aufgehoben. Zumindest nicht bei allen.

Einige christliche Freikirchen, beispielsweise die Baptisten, machen es mit der Taufe ähnlich. Sie sagen, auch Jesus hat sich als erwachsener Mann erst taufen lassen, und so sollten es auch Christen tun; wenngleich bei ihnen das Alter für die Taufe in der Regel noch unter 18 Jahren liegt – und somit vielleicht auch unter dem Alter, das Jesus bei seiner eigenen Taufe gehabt haben könnte. Für die Säuglinge gibt es dort keine Taufe, sondern nur eine Kindersegnung, die ihnen den Segen Gottes zusprechen soll, bis zu dem Alter mindestens, in dem sie selbst entscheiden können, ob sie durch die Taufe auch formal Christ werden möchten.

Atheisten dürfte die ganze Diskussion um die Beschneidung ziemlich fremd vorkommen und viele von ihnen würden wahrscheinlich zunächst und aus dem Bauch heraus sagen, es dürfe sie nicht geben.

Im gleichen Atemzug gibt es auch bei Atheisten Eltern, die Impfgegner sind und ihren Kindern durch die Verweigerung nötiger und medizinisch empfohlener Impfungen vermeintlich etwas Gutes tun wollen, wenngleich sie damit in Kauf nehmen, dass ihre Kinder beispielsweise an Kinderlähmung oder Tetanus erkranken und vielleicht auch sterben. Auch sie stellen ihr vermeintliches Recht als Eltern so über das Wohl und die Unversehrtheit ihrer Kinder, indem sie meinen, ihr Kind solle bewahrt werden vor einer Impfung. Unversehrt von einer Krankheit bleibt es dann womöglich aber nicht.

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12 Kommentare

  1. Weena

    Schwieriges Thema. Wenn ich etwas zu sagen hätte, würde ich die Beschneidung erlauben. Aber nur von ärztlicher Seite. Ich kenne mich im Judentum nicht aus und weiß nicht, ob dort im Jugendlichen Alter noch ein persönliches Bekenntnis vorgesehen ist.
    Die Kindertaufe im Christentum halte ich für falsch. Dass man Säuglinge schon mit 3 Tropfen auf den Kopf taufen sollte, davon steht nämlich nichts in der Bibel. Wichtiger ist die persönliche Lebensübergabe an Gott. Das ist erst im entscheidungsfähigen Alter möglich. Die Taufe ist dann nur das sichtbare Zeichen dessen.
    Achso, ich bin keine Baptistin und auch keine Zeugin Jehovas (die praktizieren Erwachsenentaufe auch)

  2. Muriel

    Ich bin ja selbst Atheist und denke eigentlich, dass Eltern nicht das Recht haben sollten, ihre Kinder zu verletzen, wenn nicht klare vernünftige Gründe (wie medizinische Indikation) dafür sprechen.
    Das Argument der mittelbaren Diskriminierung erkenne ich an, und ist wegen der Vorgeschichte in der Tat besonders schwierig. Für mich schlägt es im Ergebnis allerdings nicht durch.
    Die Impfsache ist ein bisschen anders. Da verweigern Eltern ja einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Kommt für mich im Einzelfall darauf an, wie klar die medizinische Indikation dafür ist.
    Insgesamt finde ich, dass wir als Gesellschaft weiter weg davon müssen, Kinder wie das Eigentum ihrer Eltern zu behandeln. Aber ist ein schwieriges Thema, zu dem ich sicher auch keine fertigen perfekten Lösungen abieten kann.
    Ich kommentier trotzdem mal. Man weiß ja nie, was dabei rauskommt.

  3. Klaymano

    Es geht in der Beschneidungsfrage nicht allein um Juden oder jüdisches Brauchtum.

    Die damalige Bundesregierung hat nicht nur die Beschneidung von jüdischen Jungen (oder muslimischen Jungen) erlaubt, sondern von grundsätzlich allen Jungen nach Lust der Eltern. Sie hat damit allen Jungen in diesem Land das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit abgesprochen.

    Vielleicht sollte man die Frage nach der Beschneidung einfach anders stellen:

    Statt zu fragen „Sollte die Beschneidung erlaubt sein“, sollte man fragen:

    Sollen männliche Kinder das Recht haben, über ihren Körper selbst zu entscheiden? Haben männliche Kinder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Recht auf ihren gesamten Penis? Oder sollen wegen der Tradition einer Gruppe allen Jungen diese Rechte abgesprochen werden?

  4. Klaymano

    Es geht in der Beschneidungsfrage nicht allein um Juden oder jüdisches Brauchtum.

    Die damalige Bundesregierung hat nicht nur die Beschneidung von jüdischen Jungen (oder muslimischen Jungen) erlaubt, sondern von grundsätzlich allen Jungen nach Lust der Eltern. Sie hat damit allen Jungen in diesem Land das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit abgesprochen.

    Vielleicht sollte man die Frage nach der Beschneidung anders stellen:

    Statt zu fragen: Sollte die Beschneidung erlaubt sein, sollte man fragen:

    Sollen männliche Kinder das Recht haben, über ihren Körper selbst zu entscheiden? Haben männliche Kinder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Recht auf ihren gesamten Penis? Oder sollen wegen der Tradition einer Gruppe allen Jungen diese Rechte abgesprochen werden?

  5. Edward von Roy

    .

    Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Kurz gesagt: es ist menschenrechtswidrig (Menschenrechtsbegriff vom 10.12.1948, AEMR) und in Deutschland grundgesetzwidrig, als Eltern die Kinder einer Geschlechtsklasse rituell beschneiden das bedeutet genital verstümmeln zu dürfen und die Kinder des anderen Gender nicht. Selbstverständlich sind.

    Zirkumzision und FGM vergleichbar – FGM Typ Ia und IV beispielsweise sind weniger invasiv als die Zirkumzision.

    Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

    In Indien, Kenia und in den USA (vgl. Strafprozess gegen US-Ärztin Jumana Nagarwala, eine Angehörige der schiitischen Dawoodi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist) erleben wir derzeit höchstrichterliche Entscheidungen zur Strafbarkeit oder Straflosigkeit der FGM, von der viele immer noch sich zu beeilen pflegen, sie habe mit dem Islam nichts zu tun.

    Bekennen wir uns zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV. Kämpfen wir gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna. Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

    Zirkumzision

    Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).

    Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

    Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die jeder Jungenarbeiter oder Sozialarbeiter endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollte, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten.

    Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen, vor mechanischer Reibung im Alltag, bzw. mit Restoring, mit dem Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut, nur begrenzt ausgleichen können.

    Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis gehen durch die Beschneidung für immer verloren.

    Schluss mit dem Bagatellisieren der Zirkumzision, wie es etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness).

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    .

  6. gripseljagd

    Impfgegner gibt es auch aus Glaubensgründen 😉
    Glaubensfreiheit ist für mich kein Grund, denn die bedeutet, dass jeder für sich entscheiden kann an was und wie er glaubt und nicht, dass andere diese Entscheidung für jemanden treffen und ihn dann verstümmeln. Nicht einmal einem Hund darf man den Schwanz abschneiden.
    Es sollte als Körperverletzung mit gestundeter Verjährungsfrist gelten. Diese Frist setzt mit 18 Jahren ein und jeder Mann kann dann entscheiden ob er Klage erhebt oder dieses zur Anzeige bringt.

  7. I. A.

    1.) Auch jegliche! Impfungen von minderjährigen Kindern ist nach dieser Argumentation ein unzulässiger Eingriff durch ihre Eltern gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
    2.) Sehr häufig wird und wurde die Zirkumzision aus hygienischen Gründen bei Jungen durchgeführt, um Bakterienansammlungen unter der Vorhaut zu minimieren. Ursprünglich galt sie tatsächlich als eine hygienisch vorteilhafte Maßnahme, welche dann verknüpft wurde mit der oben beschriebenen religiösen Bedeutung.

    • dierkschaefer

      Ein völlig unzulässiger Vergleich. Impfungen sind gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen und daher medizinisch sinnvoll.
      Das Argument mit den hygienisch sinnvollen Beschneidungen ist längst widerlegt.
      Es bleibt nur die religiöse Begründung. Es muss schon ein komischer Gott sein, der will, dass man den kleinen Jungen am Schwänzchen rumschnippelt. Leidet er unter einer besonderen Form von Pädophilie?

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