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Wichtiges zur EU-Datenschutzverordnung

Was die meisten nicht wissen, ist, dass die neue EU-Datenschutzverordnung nicht nur online gilt, sondern genauso auch offline.

Wer künftig in der EU beispielsweise Pommes essen möchte, muss zunächst auf einem vom Kellner oder der Kellnerin ausgehändigten Formular ankreuzen, dass er sich bewusst ist, vom Kellner oder der Kellnerin bedient und möglicherweise auch ausgespäht zu werden.

Zudem muss er damit übereinstimmen, dass er beim Betreten eines Restaurants möglicherweise auch von anderen Gästen und weiterem Personal gesehen werden und seine Gespräche möglicherweise über die Ohren anderer aufgenommen werden könnten. Ferner muss man zustimmen, dass derart aufgenommene Gespräche möglicherweise rezeptiv weiterverwendet und weiterentwickelt werden könnten.

Und last but not least muss an jedem Pommes ein Beipackzettel angebracht sein, welcher Entstehungsort, Aufzucht, Fütterung und Zutaten beim Frittieren des Pommes einwandfrei und durchgängig nachweisen kann.

Im Gegenzug für diese geringfügigen bürokratischen Aufwendungen erlangt der Bürger in der EU allerdings maximale Sicherheit, was das Betreten von Restaurants, die Gespräche innerhalb und das Essen von Pommes betrifft.

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16 Kommentare

  1. Charly

    Meinst du das unter „Wir“? Da empfehle ich doch dringend dass du dich informierst! Sowohl Impressum, als auch die Datenschutzerklärung müssen auf getrennten Seiten stehen, welche eindeutig beschriftet sind und von jeder Seite des Internetangebots aus mit einem Klick aufgerufen werden können. Des weiteren ist eure Datenschutzerklärung ab jetzt veraltet. Etc.

    • theolounge.blog

      Hmmm, danke. Das Impressum ist doch von jeder Seite aus zu erreichen, ich meine, gelesen zu haben, dass es als Impressum erkenntlich sein soll, also „wir“ ist doch erkenntlich.

      Es wird die Datenschutzbestimmung von WordPress eingeblendet, meinst Du nicht, das reicht ?

  2. Charly

    „Wir“ ist keineswegs als Impressum erkenntlich. Eine Datenschutzerklärung von WordPress reicht schon deshalb nicht, weil WordPress nicht der Betreiber dieser Website ist. Du musst eine speziell auf deine Seite hin angepasste verfassen. Es gibt gute DSE-Generatoren dazu im Net. Vielmehr benötigst du einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit WordPress, wenn dein Blog dort gehostet ist.
    Wirklich, mach dich besser schlau.
    Gruß, Charly

  3. Charly

    Denkst du, dass du mit der jetzigen Lösung deiner Datenschutzseite das Problem gelöst hast? Da hast du schon das Problem, das die Datenschutzerklärung immer gut erreichbar sein muss. Mit einem Klick und nicht als externe Links. Die DSE muss auf deiner Seite gehostet sein.

    Das Impressum unter der langen Vorstellung der Autoren ist auch keine Lösung. Mach doch einfach zwei Seiten daraus 😉

  4. Charly

    Ganz einfach: wenn der verlinkte Server aus irgend einem Grund nicht abrufbar sein sollte, hast du de facto keine DSE auf deiner Seite. Zudem soll die DSE und das Impressum mit jeweils einem Klick abrufbar sein. Dieser zweite Klick ist zuviel. Firmen stellen ihre eigene DSE immer auf ihrer eigenen Homepage zur Verfügung. Innerhalb der DSE kann man die DSE anderer „Zulieferer“ verlinken – wie von WordPress, Google, etc.

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