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Gibt es ein Recht auf Beschmutzung fremden Eigentums aus Gewissensgründen? | Jobo72’s Weblog

1. Diese Frage wurde kürzlich im Rahmen einer Facebook-Diskussion über den Fall des Neuköllner Apothekers gestellt, auf dessen Apotheke (scheinbar) regelmäßig Anschläge verübt werden. Er verweigert aus Gewissensgründen die Abgabe der „Pille danach“. Diejenigen, die zuletzt einen Anschlag verübten, berufen sich im Gegenzug auch auf ihr Gewissen: „wer ‘aus gewissensgründen’ meint frauen das recht auf selbstbestimmung streitig machen zu müssen, darf sich nicht wundern, wenn er ‘aus gewissensgründen’ seinen laden demoliert bekommt.“ Darauf bezog sich nun die Frage. Sie ist – wenn ich es richtig verstehe – rhetorisch gemeint und erwartet die Antwort „Nein“. Da ich über sehr viel Freizeit verfüge, habe ich diese Frage mal ernst genommen und versuche sie auch ernsthaft zu beantworten, obgleich ich kein Jurist bin. Aber es geht ja hier um ein Recht, insofern sollte ich auf die Rechtslage schauen, so, wie ich sie als Laie verstehe. Und es stellt sich dann ziemlich bald heraus, das es wirklich eine hochinteressante Frage ist, die in die Strukturen der Gewissensfreiheit und des darauf fußenden Gewissensgebrauchs einführt…

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1 Kommentar

  1. Silvia Springorum

    Da im Hauptbeitrag die Kommentarfunktion geschlossen ist: Hier ein kurzer Gedankengang zur Auflösung des Dilemmas in der weiblichen Selbstbestimmung und der Gewissensfrage des Apothekers:
    Gibt es in Köln *nur* diese eine Apotheke, in der das Medikament erhältlich ist?
    Ich wundere mich. Ich wundere mich.
    Schönen Montag wünscht Silvia

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