Kommentar – Der Berliner Senat geht in Berufung, weil vor Gericht bestätigt wurde, dass ein muslimischer Schüler in der Schule beten darf. Die Einrichtungen von Gelegenheiten und Räumen zum Gebet beeinträchtige die weltanschauliche Neutralität des Staates, meint die Berliner Schulverwaltung. Chrismon-Autor Burkard Weitz ist dieser Frage nachgegangen. > mehr.
foto: collin key,flickr.com